VITA (Europe) Limited (Großbritannien) konzipierte, entwickelte und patentierte das Thymol-basierte Arzneimittel Apiguard. Thymol ist ein natürlicher Inhaltsstoff in Thymian und einigen Honigsorten, wie z. B. Limonenhonig. Die Wirksamkeit von Thymol gegen Varroa ist bereits bekannt, ebenso wie seine positiven Auswirkungen auf die Gesundheit und Hygiene von Bienenvölkern, doch ist ein effektiver und für die Bienen sicherer Einsatz wesentlich von einer bestimmten, gleichmäßigen Wirkstoffkonzentration abhängig. Die Entwicklung des Apiguard-Gels hat die Freigabe und Wirkung von Thymol optimiert, so das der Wirkstoff nun als zuverlässige Behandlung verwendet werden kann.
Apiguard: die Wirkung des Gels / Doppelwirkung
Apiguard hat die Arzneimittelzulassung für die Bekämpfung von Varroa in ganz Europa und vielen anderen Ländern erhalten. Diese Zulassung bietet sowohl Verbrauchern als auch Bienenzüchtern die Garantie und Sicherheit eines zugelassenen Tierarzneimittels.
Apiguard ist seit dem 19.12.2014 nicht mehr apothekenpflichtig. D.h. erhältlich beim Hersteller, in Apotheken ohne Rezept. Auch bei Tierärzten und eventuell. bei Veterinärämtern. Hier der Text des Bundesratbeschlusses
Die Ergebnisse von weltweit durchgeführten Tests zeigen eine durschnittliche Wirksamkeit von 90-93%. Viele Institute weltweit haben erfolgreiche klinische Tests durchgeführt. Darüber hinaus haben zahlreiche Bienenzüchter aus vielen Regionen und Klimazonen in so verschiedenen Ländern wie Mexiko und Finnland das Mittel praktischen Tests (Feldstudien) unterzogen. Ihre Ergebnisse haben einerseits die Wirksamkeit des Produkts bestätigt und andererseits zur Anpassung und Bestimmung der erforderlichen Behandlungsbedingungen beigetragen.
Thymol ist in vielen Lebensmitteln bereits enthalten. Wird Apiguard außerhalb der Tracht in Bienenstöcken verwendet, hat es keinen Einfluss auf den Honiggeschmack. Apiguard ist als Arzneimittel zugelassen. (Lesen Sie hier alles über die Apothekenpflicht und die Bezugsquellen)
Ein analytischer Befund der UNIVERSITÄT HOHENHEIM (LANDESANSTALT FÜR BIENENKUNDE, August- von-Hartmann-Str. 13, D-70599 Stuttgart ) vom April 2003 hat folgendes ergeben:
Der Honig ist nach Umfang der durchgeführten Untersuchung nicht zu beanstanden.
Ein analytischer Befund der UNIVERSITÄT HOHENHEIM vom April 2003
Apiguard® - die Form der gefallenen Milben
Teststand Gecksheide - Zahlen zu gefallenen Milben
Abschrift eines Befundes des Hessischen Dienstleistungzentrums für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu Rückständen in Honigproben
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